Zu den von den CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Erftkreis, Dr. Jürgen Rüttgers und Michael Breuer, veröffentlichten Aussagen über angeblich der Landesregierung anzulastende Fehlbeträge der Erftkreis-Kommunen gegenüber 2002 um 24 Mio. Euro durch eine angebliche Absenkung der frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen in 2003 erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion des Erftkreises, Hardy Fuß:
„Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2003 sind weder die Verbundsätze, die Verbundgrundlagen, noch die Befrachtungen geändert worden. Die Aussage der CDU, das Land habe zur Lasten der Kommunen in das System eingegriffen, ist rundum falsch. Unterstellt man, dass auch den CDU-Abgeordneten die Materie über die Haushalts- und Finanzsystematik nicht vollkommen fremd ist, muss die von diesen vorgelegte „Horrorliste“ als bewusster Versuch gewertet werden, die Öffentlichkeit durch schlichte Auflistung – ohne jede Hintergrundinformation – absolut in keinem Zusammenhang mit „Streichungen“ stehender Beträge zu täuschen. Eine seit Jahren – auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände – gesetzlich verankerte und praktizierte separate Abrechnung vorangegangener Steuerverbünde dient der CDU als Kronzeuge eines Eingriffs des Landes in die Kommunalkassen. Dies ist ein unredliches Verfahren. Das Gemeindefinanzierungsgesetz rechnet auf 2 Jahre zurück. Die Jahre 2002 und 2003 können dabei nicht einfach einander gegenübergestellt werden, wie von der CDU vorgenommen.
Festzuhalten ist: Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2003 reagiert natürlich auf das Ergebnis der Novemberschätzung mit enormen Mindereinnahmen und muss die systemimmanente Abrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2001 verkraften. Die Kommunen müssen dabei in 2003 dem Land Geld zurückzahlen, weil sie dieses Geld im Jahr 2001 zuviel erhalten haben. Dieses Geld ist ihnen insoweit als zinsloser Kredit des Landes zur Verfügung gestellt worden. Wenn eine Kommune zu wenig bekommen hat, wird ihr im Wege des Abrechnungssystems der entsprechende Betrag ebenfalls zurückerstattet. Das war zum Beispiel in den letzen beiden Jahren so. Das Land kommt auch nicht auf die Idee, in dieser Situation das Abrechnungssystem in Frage zu stellen.
Darüber hinaus werden bei den Schlüsselzuweisungen des Landes eigene finanzielle Faktoren der einzelnen Erftkreis-Kommunen berücksichtigt, die – wie von der CDU vorgenommen – niemals für den Erftkreis insgesamt bewertet werden können. Die „Horrorliste“ der CDU entbehrt damit jeder Grundlage.“