
Zum Jahresbeginn macht die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen auf die beschlossene Neuregelung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bis 400 Euro im Monat aufmerksam.
Viele Menschen im Erftkreis werden von der im Hartz-Paket beschlossenen Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse profitieren, erklärt Gabriele Frechen. Hier kommt es zu zahlreichen Änderungen. Die 325 Euro Grenze wird auf 400 Euro angehoben. Für diese Mini-Jobs gilt: Ein Mini-Job in dieser Größenordnung kann neben einer Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber. So wird die Zerstückelung eines Arbeitsverhältnisses in viele kleine verhindert. Die Beschäftigten zahlen keine Abgaben. Der Arbeitgeber entrichtet eine Pauschalabgabe von 25%. Geringfügige Beschäftigungen, die Arbeiten in Privathaushalten erledigen, werden gegenüber anderen Beschäftigungen sogar steuerlich bevorzugt: Der Arbeitgeber muss nur eine Abgabepauschale von 12% zahlen und kann 10% der Aufwendung bis maximal 510 Euro von der Steuer absetzen, erläutert Gabriele Frechen die neue Regelung der Mini-Jobs, die ab dem 01. April 2003 in Kraft tritt.
Mit dieser Neuregelung der Mini-Jobs werden außer in Privathaushalten vor allem bei personenbezogenen Dienstleistungen im Handel und der Gastronomie neue Arbeitsplätze entstehen. Aber auch viele Vereine werden über diese Neuregelung erleichtert sein, gibt sie doch die Möglichkeit, Übungsleitern oder anderen ehrenamtlich Tätigen eine höhere Aufwandsentschädigung als bisher zu zahlen. Damit wird das ehrenamtlich Engagement vieler Menschen im Erftkreis gefördert oder gar erst möglich gemacht.