Wiedereinstig ins Berufsleben durch „Gleitzonenjobs“ erleichtert

Gabriele Frechen MdB

Durch eine Sonderregelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 400 und 800 Euro kann vielen Arbeitssuchenden der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden,“ macht die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen auf eine im Bundestag verabschiedete Maßnahme des Hartz-Konzeptes aufmerksam.

„An die Mini-Jobs bis 400 Euro schließt sich im Bereich von 400 bis 800 Euro ein so genannter „Gleitzonenjob“ an. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro erst mit allmählich anwachsenden Sozialabgaben zu rechnen brauchen und nicht mehr mit der vollen Höhe der Sozialabgaben ab 401 Euro. Damit wird verhindert, dass in diesem Verdienstbereich kaum Beschäftigungen entstehen, weil der Nettoverdienst geringer ist als bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 400 Euro.
In dieser Gleitzone von 400 bis 800 Euro zahlt der Arbeitgeber normale Sozialbeiträge, der Arbeitnehmer aber nur abgestufte Beiträge zur Sozialversicherung. Diese werden anhand einer Formel berechnet. Beispiel: Wer bisher für einen 500 Euro Job, Sozialabgaben in Höhe von 104,25 Euro zahlen musste, braucht nach der Einführung der Gleitzonen nur noch 54,15 an die Sozialversicherungen einzuzahlen. Bei 700 Euro werden nach neuer Regelung 129,25 Euro Sozialbeiträge fällig, nach alter Regelung 145,95 Euro,“ stellt Gabriele Frechen diesen Teil des Hartz-Konzeptes vor.
„Wichtig für die SPD ist: Es bleibt bei Sozialversicherungsbeiträgen, denen auch Ansprüche gegenüberstehen. Die CDU konnte sich mit ihrer Forderung, nur eine pauschale Steuer ohne Ansprüche der Beschäftigten einzuführen, nicht durchsetzen. Dieser allmähliche Anstieg der Sozialabgaben führt dazu, dass zwischen 400 bis 800 Euro Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die einen Einstieg in ein Vollzeitarbeitsverhältnis erleichtern.“