Beitragssatzsicherungsgesetz verabschiedet, die Gesundheitsreform kommt – Skandalöses Verhalten einer hessischen Apotheke

Helga Kühn-Mengel
Helga Kühn-Mengel MdB

Anlässlich der heutigen Zurückweisung der Bundesratsentscheidung zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BSSG) durch den Deutschen Bundestag erklärt die Sprecherin der Arbeitgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD Bundestagsfraktion, Helga Kühn Mengel:

Die vergangenen Tage haben es deutlich gemacht. Die Lobbyinteressen im Gesundheitswesen sind groß. Und leider argumentieren Interessensvertreter zur Wahrung ihrer Fanggründe im Gesundheitswesen mit offensichtlichen Unwahrheiten und ausgefahrenen Ellenbogen.

Allen sei nochmals gesagt: Die Finanzierung unseres solidarischen Krankenversicherungssystems erfolgt durch Beiträge. Diese müssen Euro für Euro von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mühsam erwirtschaftet werden, bevor sie ausgegeben werden können. Diese Beitragszahlergemeinschaft hat ein Anrecht auf sachgerechte Mittelverwendung.

So kann es definitiv nicht angehen, dass · Ärztefunktionäre einen Bummelstreik ankündigen. Wer bitte entscheidet, wie viel ein Arzt verdienen muss, damit seine Arbeit hinreichend honoriert ist und er seine Praxis zu 100 Prozent (!) geöffnet hält? Eine unethische Erpressung der Versichertengemeinschaft durch die Macht des KV-Monopols darf es in Deutschland nicht geben. Die Ärzte, die sich ein Anstellungsverhältnis bei einer Krankenkasse wünschen, erhalten durch derartige Aktionen derzeit Rückenwind.

· Ebenfalls nicht hinnehmbar ist, dass erste Apotheker im Kochschen Wahlland Hessen einen Bruch des Sicherstellungsauftrages begehen. Derzeit verweigert eine Apotheke einem bluterkranken Kind die Abgabe eines Blutfaktorpräparates. Diese beruft sich auf eine laienhaft falsche Kostenaufstellung, welche der SPD-Bundestagsfraktion vorliegt. Dieses Verhalten müsste die Apothekerschaft beschämen, führt die zum Selbsterhalt gepredigte Notwendigkeit des Erhaltes des Sicherstellungsauftrages in der Hand der Apotheker ad absurdum und muss aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben.

Das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSG) ist eine logische Konsequenz aus dem von der Regierungskoalition verfolgten Anliegen, endlich Strukturreformen im Gesundheitswesen auf
den Weg zu bringen. Dieses Gesetz legt das Reformfundament und entspannt die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Es ist zu fürchten, dass die jetzigen Proteste der Leistungserbringer auch im Jahr 2003 weitergehen werden. Ich möchte alle Meinungsbildner und Multiplikatoren auffordern, in Zukunft besonders sachlich mit Reformansätzen umzugehen. Nicht die Interessen von
Berufgruppen, sondern alleinig die optimale Versorgung der Bevölkerung gilt es weiterzuentwickeln. Unser Land benötigt für die Sicherung der medizinischen Versorgung auf
hohem Qualitätsniveau durchgreifende Strukturreformen. Diese werden dazu führen, dass es nicht nur Gewinner gibt.