Fundament für die Reform und Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme ist gegossen

Helga Kühn-Mengel
Helga Kühn-Mengel MdB

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Beitragssatzsicherungsgesetzes und des 12. SGB V –
Änderungsgesetzes im deutschen Bundestag erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:

Das heute verabschiedete Gesetzespaket zeigt, dass es die Regierungskoalition mit der Reform und Stabilisierung unserer Sozialsysteme ernst meint. Die aktuell bestehende Konjunkturschwäche macht deutlich, dass die Fortführung der strukturellen Veränderung unserer Sozialversicherungssysteme notwendig ist. Der eingeschlagene Weg, einen für breite Bevölkerungsgruppen tragbaren Konsens zu finden, muss weitergegangen werden. Hiervon hängt ab, ob die unterschiedlichen Generationen mit ihren individuellen Interessenslagen auch in Zukunft auf die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme vertrauen werden.

Die Kommission "Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme" wird den Diskussions- wie den Reformprozess mit Vorschlägen unter anderem zur Ausweitung des Versichertenkreises und die Verbreiterung der Finanzierungsbasis der Sozialversicherung unterstützen.

Die heute verabschiedeten "Vorschaltgesetze" legen die finanzielle Basis für die anstehenden Reformvorhaben. Diese können nur bei ausgeglichenen Kontoständen der einzelnen Sozialversicherungszweige begonnen werden. Die Vorschaltgesetze führen zu einer verantwortbaren finanziellen Belastung der Leistungserbringer, welche in den vergangenen Jahren von finanziellen Spielräumen am meisten profitieren konnten. Die Versicherten, kranke Menschen und Beitragszahler werden durch die Gesetzgebung nicht finanziell belastet. Zu Leistungskürzungen, auch im Heilmittel- und Rehabilitationsbereich, kommt es nicht.

Die Regierungskoalition ist fest entschlossen, die Leistungserbringer, die eine hohe Behandlungsqualität gewährleisten, in Zukunft weiter zu unterstützen und zu fördern. Leistungserbringer niedrigerer Qualität werden beim Erlangen eines höheren Versorgungsniveaus unterstützt.