
Anlässlich der Anhörung zu den "Vorschaltgesetzen", dem Beitragssatzsicherungsgesetz und dem 12. SGB V – Änderungsgesetz erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:
Die in der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages befragten Sachverständigen haben die zentralen Positionen der Regierungskoalition gestützt.
1. Die vorgesehenen Sparmassnahmen sind sozial gerecht.
2. Es wird keine Leistungskürzungen für die Patienten/innen geben.
3. Es gibt keine vernünftige fachliche Alternative: Zitat AOK-Bundesverband "Der Zug fährt in die richtige Richtung".
4. Der Plan, dieses Gesetzespaket der geplanten Strukturreform "vorzuschalten", ist richtig
5. Die finanziellen Belastungen der Leistungserbringer – die niedergelassenen Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Zahntechniker sind gut abgewogen und zumutbar.
Somit ist es der Regierungskoalition gelungen, durch die vorliegenden Gesetzesentwürfe ein durchdachtes, fair belastendes Sparpaket vorzulegen. Die Gesetzgebung unterstützt das Anliegen der gesetzlich Krankenversicherten auf eine umfassende medizinische Versorgung.
Im zweiten Teil der Anhörung haben die Sachverständigender Regierungskoalitionen bestätigt, dass es zu der Absenkung der Schwankungsreserve, der maßvollen Erhöhung
der Beitragsbemessungsgrenze und dem Festlegen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung auf 19,5 Prozent keine Alternative gibt.
Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Situation ist es beschäftigungspolitisch sinnvoll, den infolge der kurzfristig verschlechterten Einnahmesituation notwendigen Beitragssatzanstieg deutlich zu begrenzen. Durch die Absenkung der Mindestschwankungsreserve auf 0,5 Monatsausgaben und der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, durch die Arbeitnehmer mit höherem Einkommen verstärkt zur solidarischen Finanzierung beitragen, wird erreicht, dass der Beitragssatz nur auf 19,5 Prozent ansteigt.
In der Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass die inden letzten Tagen geführte Diskussion um eine vermeintliche Verletzung der "Generationengerechtigkeit" nicht gerechtfertigt ist: Zentraler Bestandteil der Rentenreform im letzten Jahr ist eine veränderte
Anpassungsformel zur Fortschreibung der Renten; Belastungen der erwerbsaktiven Generation durch steigende Rentenversicherungsbeiträge und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge führen nunmehr zu geringeren Rentenanpassungen. Der Anstieg des Beitragssatzes auf 19,5 Prozent führt also dazu, dass die Rentner und Rentnerinnen im darauf folgenden Jahr eine um etwa 0,4 Prozentpunkte geringere Erhöhung ihrer Renten erhalten, als dies bei einem stabilen Beitragssatz möglich gewesen wäre.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält daher daran fest, dass mit der Rentenreform ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der jüngeren und der älteren Generation
gefunden worden ist. Zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge kommt es jetzt darauf an, dass über die Schaffung von Beschäftigung und der Förderung des Wirtschaftswachstums eine stabile Einnahmebasis erreicht wird.