Schulen des Erftkreises können ihr Sportangebot künftig im außerunterrichtlichen Bereich ergänzen und mehr spezielle Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote machen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß hin. Durch ein kürzlich ins Leben gerufenes Aktionsprogramm des Landes NRW in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und kommunalen Spitzenverbänden stehen in NRW jährlich 1,9 Mio. Euro zur Verfügung, um etwa die Einrichtung freiwilliger Schulsportgemeinschaften zu fördern, teilt der Abgeordnete mit.
Das „Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen“ soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zu verbessern. Durch gezielte Informationen, Beratung, Fortbildung und Projektförderung von Schulen und Sportvereinen soll der außerunterrichtliche Schulsport ausgeweitet werden.
„Zielgruppen sind vor allem Mädchen und junge Frauen, Kinder und Jugendliche von Ausländern und Aussiedlern sowie Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen oder körperlichen Leistungsschwächen. Auch Kinder und Jugendliche aus Hauptschulen und Sonderschulen sollen besonders von dem Programm profitieren“, so Fuß.
Die jährliche Förderung der Freiwilligen Schulsportgemeinschaften mit 1,9 Millionen Euro werde entsprechend mit Zweckbindungen versehen, um Schulen und Sportvereine anzuregen, verstärkt spezielle Angebote für Mädchen und junge Frauen oder sportschwache und im Sport weniger motivierte Kinder zu schaffen.
„Grundsätzliches Ziel des neuen Programms ist es, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Sportunterricht an jedem Tag mindestens ein Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot vorfinden“, ergänzt Fuß.
Der Zugang zum Sport dürfe für Kinder und Jugendliche nicht durch soziale Schranken und Hürden, ethnisch-kulturelle Barrieren oder die Geschlechtszugehörigkeit verstellt sein. Schulen und Sport sollen dieses Ziel gemeinsam unterstützen.
Um Zuschüsse für zusätzliche freiwillige Sportgemeinschaften zu erhalten empfiehlt Fuß den Schulleitungen der Schulen im Erftkreis, sich an ihre Schulträger zu wenden. Städte und Erftkreis können eine entsprechende Förderung vom Landessportbund NRW aus Mitteln erhalten, die von dort im Auftrag des Landes verwaltet werden.