Fuß: „Bestattungen können künftig individueller, einfacher und preiswerter gestaltet werden“

„Sterben wird immer teurer“ heißt es im Volksmund. „Und der Volksmund hat – wie so oft – Recht, wenn man etwa den dramatischen Anstieg der Friedhofs- und Bestattungsgebühren allein in der Stadt Frechen betrachtet“, stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß fest. Hier stiegen die Gebühren durch Beschluss des CDU geführten Stadtrates im zweistelligen Prozentbereich. „Diese Situation kann sich aber schon bald im Sinne der Hinterbliebenen ändern“, stellt Fuß fest.

In NRW ist ein neues Gesetz vorgesehen, durch das Bestattungen künftig individueller, einfacher und preiswerter gestaltet werden können, informiert der Abgeordnete. Das neue Bestattungsgesetz fasst die bisherigen unübersichtlichen und nicht mehr zeitgemäßen Rechtsvorschriften zu einem Gesetz zusammen. Es eröffnet

– neue Möglichkeiten für zeitgemäße Bestattungsformen,
– beschränkt sich auf Regelungen, die für den Schutz der Totenruhe, der Gesundheit der Bevölkerung und der Aufklärung von Straftaten unerlässlich sind
– und gibt Friedhofsträgern eigenverantwortliche Gestaltungsräume.

So können künftig beispielsweise besondere Beisetzungsformen genehmigt werden, wenn die Verstorbenen dies in einem Testament festgelegt haben und die Totenruhe gewährleistet wird. Möglich ist so auch – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen – die Verstreuung der Totenasche außerhalb des Friedhofs und die Aufbewahrung der Asche in den Räumen Hinterbliebener.

Das neue Gesetz sieht darüber hinaus ein Bestattungsrecht für Tot- und Fehlgeborene vor, es legt keinen Sargzwang fest und gibt Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes dieselben Rechte wie Ehegatten.

„Bestattungen können so nicht nur preiswerter und einfacher gestaltet werden, sondern auch die emotionale Bindung zwischen Toten und Hinterbliebenen erhält einen besonderen Stellenwert“, so Fuß.