Unschuldsvermutung mit Anmerkungen

SPD und Grüne fürchten Schaden für das Amt des Landrates. CDU und FDP stellen einen Blankoscheck auf Werner Stump aus. "Selbst wenn es zum Prozess käme", sagt der Liberale Ralph Bombis, "gehe ich fest von einem Freispruch aus. An den Vorwürfen ist sicher nichts dran."

"Wir kennen Werner Stump als gewissenhaften und aufrichtigen Menschen", schreiben CDU-Parteichef Michael Breuer und Kreisfraktionsvorsitzender Willi Zylajew. "Daher sehen wir mit großer Gelassenheit dem weiteren Fortgang des Verfahrens entgegen."

Für die SPD betont Kreistagsmitglied Klaus Lennartz: "Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung für den Angeklagten gilt." Im Interesse des Erftkreises hoffe er, so Lennartz in einer Pressemitteilung, dass es "im Fall von Landrat Werner Stump nicht zu einer Anklageerhebung kommt", weil eine solche "dem Ansehen des Erftkreises insgesamt großen Schaden zufügen" würde.

Grünen-Sprecher Uwe Walter sieht sich und seine Fraktion natürlich auch fern von jeder Vorverurteilung. "In der herausgehobenen Position als Landrat des Erftkreises muss Werner Stump allerdings sehr gewissenhaft selbst prüfen, wie er Schaden von seiner Person und dem Amt des Landrates abwendet." Walter und seine Fraktion erwarten von Stump eine "zeitnahe Aufklärung" zum Beispiel in einer Sondersitzung des Ältestenrates.

SPD und Grüne sehen auch mögliche Interessenkollisionen für den Privatmann Stump in einem Rechtsverfahren und den Landrat Stump mit seinen vielfältigen Aufgaben als Polizeichef, in der Heimaufsicht oder als Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse.

"Der Landrat ist in keiner Weise in seiner Amtsführung behindert", schiebt Bombis derartige Überlegungen beiseite. "Mit dem Amt des Landrates hat die Geschichte überhaupt nichts zu tun", ist auch Zylajew überzeugt.

Wie bereits berichtet, bereitet die Bonner Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen ehemalige Aufsichtratsmitglieder der Refugium AG wegen Bilanzfälschung, Kapitalerhöhung trotz Wissens um die Insolvenzlage des Unternehemens und möglicherweise wegen Prospektbetrugs vor. Werner Stump war von 1995 bis 1997 und von 1998 bis Juli 1999 Vorsitzender des Refugium-Aufsichtsrates.