Mobilfunkantennen-Anlagen, die an oder auf einem Gebäude installiert werden, müssen immer von der Baubehörde genehmigt werden. Damit bedürfen fast alle Mobilfunksendemasten einer Baugenehmigung. Hierauf weist der SPD-Fraktionsvorsitzende Hardy Fuß MdL hin. „Jetzt haben es die Bürgermeister in den Kommunen endlich in der Hand, die Standorte von Mobilfunksendemasten mitzugestalten,“ so Fuß.
Bisher war eine Baugenehmigung nur dann erforderlich, wenn der Mobilfunksendemast höher als zehn Meter war. Der Betreiber der Anlage musste die Nutzung der Anlage lediglich 14 Tage vor der Inbetriebnahme dem zuständigen Umweltamt, für den Erftkreis dem Staatlichen Umweltamt in Köln, mitteilen. Das führte in der Vergangenheit zu der unbefriedigenden Situation, dass die Kommunen in den meisten Fällen im Vorfeld nichts von der geplanten Errichtung eines Sendemastes erfuhren und vor vollendete Tatsachen gesetzt wurden.
Wie das nordrhein-westfälische Bauministerium nunmehr mitteilte, liegen einige neue Gerichtsurteile vor, die die einschlägigen Normen der Bauordnung NW wesentlich enger auslegen als dies bisher der Fall war. Nach der Auffassung der Richter ist mit der Errichtung von Mobilfunksende-Anlagen auf Dächern eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden und damit eine Genehmigung der Baubehörde erforderlich. Genehmigungsfrei sind nur solche Anlagen, die selbständige bauliche Anlagen sind, also nicht an oder auf einem anderen Gebäude errichtet werden und nicht höher als 10 Meter sind. „Die neue Rechtslage bindet endlich die Kommunen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen mit ein. Dem Wildwuchs von Mobilfunkmasten in unseren Kommunen wurde damit ein Riegel vorgeschoben,“ freut sich Fuß.