Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet

Helga Kühn-Mengel
Helga Kühn-Mengel, MdB

Zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen" erklärt die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Helga Kühn-Mengel:

Wir sind 1998 angetreten, um den Reformstau aufzulösen. Und das haben wir getan – Schritt für Schritt. Und die Behindertenpolitik ist ein gutes Beispiel für unseren
Tatendrang. Wir haben der Behindertenpolitik einen großen Teil unserer politischen Arbeit gewidmet. Und das ist auch richtig, denn 6,6 Millionen Menschen sind in Deutschland schwerbehindert.

Unsere Bilanz beschreibt den Paradigmenwechsel der Behindertenpolitik in Deutschland: Selbstbestimmung statt Fürsorge. Umgesetzt haben wir das mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, mit der Reform des Mietrechts, mit dem Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – und heute haben wir das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet.

Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen soll durch die Verankerung der Barrierefreiheit und Gleichstellung im öffentlichen Recht sicherstellen, dass sie sich möglichst vollständig diskriminierungsfrei im Alltag bewegen können.

Es geht um den bürgerrechtlichen Anspruch auf Chancengleichheit, um die Verwirklichung des Benachteiligungsverbots der Menschen mit Behinderungen, welches seit 1994 durch das Grundgesetz gewährleistet ist.

Inhaltliche Schwerpunkte des Gleichstellungsgesetzes können wie folgt zusammengefasst werden:
– Das Gesetz selbst ist zentraler Baustein für eine grundgesetzlich garantierte umfassende Gleichstellung.
– Es ist eine Gleichstellungsverpflichtung im öffentlichen Recht. Durch diese Verpflichtung der Träger öffentlicher Gewalt des Bundes werden bereits im Ansatz Benachteiligungen verhindert.
– Die Belange behinderter Frauen und deren Förderung werden ausdrücklich geregelt.
– Die Herstellung barrierefreier Lebensbereiche stellt das Kernstück des Gesetzentwurfes dar. Barrierefreiheit wird nicht nur als räumliche Barriere für zum Beispiel Rollstuhlfahrer gesehen, sondern auch eine barrierefreie Kommunikation für seh-, hör- und sprachbehinderte Menschen. Die Barrierefreiheit gilt unter anderem für die Bereiche öffentlicher Personenverkehr, Gaststätten, Wahlen und Hochschulstudium.
– Die Anerkennung der Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache.
– Von zentraler Bedeutung ist das Instrument der Zielvereinbarungen. Unternehmen und Verbände behinderter Menschen sollen hierzu selbständig und in eigener Verantwortung Vereinbarungen treffen können, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird. Den Beteiligten vor Ort bleibt es überlassen, flexible Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion begreift ihre bisherige behindertenpolitische Arbeit als Start, nicht als Ziel. Wir werden in dem Tempo weitermachen, auch in der nächsten
Legislatur.