Dass Kinderbetreuung Geld kostet, weiß jede/r. Alleinerzeihende wissen das besonders gut, denn sie müssen sie wegen ihrer Berufstätigkeit mitunter anderen überlassen. Nach der Gesetzesänderung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden sie nun genauso behandelt, wie Familien mit zwei Elternteilen im gemeinsamen Haushalt. Kinderbetreuungskosten werden zwar anerkannt, bei Alleinerziehenden aber nicht in höherem Maße. "Die durch die Gesetzesänderung umgesetzte Auslegung dieses Urteils ist optimierbar," kommentiert Gabriele Frechen, Bundestagskandidatin für die SPD im Erftkreis. "Der besonderen Situation der Singles mit Kindern können wir besser gerecht werden, wenn wir den Schwellenwert für die Abzugsfähigkeit der Betreuungsausgaben herabsetzen. Auch könnte man den anrechenbaren Betrag höher ansetzen."
In einem Brief an Familienpolitikerin Renate Schmidt setzt sich Frechen dafür ein, das Ehegattensplitting nicht ersatzlos zu streichen. Sie erklärt: "Eine Abschaffung würde den Wegfall des Grundfreibetrages für den nicht erwerbstätigen Ehegatten bedeuten. Das Verfassungsgericht hat dargelegt, dass das Existenzminimum steuerfrei gestellt sein muss. Durch den Wegfall würde aber ein Grundfreibetrag versteuert." Außerdem weist Frechen darauf hin, dass es gesellschaftlich nicht erwünscht sein kann, Ehepartner dafür zu bestrafen, dass sie sich der Kindererziehung und/oder der Angehörigenpflege gewidmet und darüber in der Vergangenheit zu einem nicht unwesentlichen Teil den Anschluss an den Arbeitsmarkt verloren haben. Frechen setzt sich für eine Aufwertung des Familienengagements ein: "Das Gesetz kann kurzfristig abgewandelt werden im Sinne einer finanzierbaren sozialen Gerechtigkeit."