Wenn Herr Breuer über die seiner Ansicht nach unzureichende Gemeindefinanzierung des Landes klagt und gar um den Bestand der kommunalen Selbstverantwortung fürchtet, hat er vergessen, die Medaille herum zu drehen.
Fakt ist:
– Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können im nächsten Jahr mit steigenden finanziellen Zuweisungen des Landes rechnen, aus der Aufstockung der Schlüsselzuweisungen und der neu eingeführten Schulpauschale.
-Im Gegensatz zum Null-Wachstum des Landeshaushaltes stehen für allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen nach dem Entwurf des GfG 2002 3,4 % oder 240 Mio. Euro mehr als in diesem Jahr für die Kommunen zur Verfügung.
– Bei den Schlüsselzuweisungen sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung um 3 % auf 6,05 Mrd. Euro vor.
– Bei den zweckgebundenen Zuweisungen im Steuerverbund wie Städtebauförderung, Denkmalpflege, Museumsbau u.a., ist eine Anhebung um 4,2 % vorgesehen.
– Herrn Breuer verschweigt den Vorteil für die Städte und Gemeinden durch die Reduzierung des Vorwegabzuges für die Kosten der Deutschen Einheit. Mussten im GfG 2001 noch 274,2 Mio. Euro von der Verbundmasse abgesetzt werden, sieht der Gesetzentwurf für 2002 lediglich einen Abzug in Höhe von 119 Mio. Euro vor. Diese Vereinbarung zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und dem Bund wird die kommunalen Haushalte bei der Gewerbesteuerumlage in den nächsten Jahren zusätzlich entlasten.
– Die Städte und Gemeinden haben zudem einen Anspruch auf Nachzahlung von rund 184,8 Mio. Euro aus der Abrechnung des Steuerverbundes 2001. Diese Nachzahlung wird zu 93,9 % als Schlüsselzuweisungen und zu 6,4 % als Investitionspauschale zugewiesen werden. Über die Verwendung dieser Mittel können die Kommunen also vollständig in eigener Verantwortung entscheiden.
Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch Kürzungen vor, die nicht verschwiegen werden sollen. So soll der Mittelansatz für die Investitionspauschale insgesamt um 103,4 Mio. Euro reduziert werden. Und über einen sogenannten Vorwegabzug in Höhe von 81 Mio. Euro sollen die Kommunen mit 20 % an der bisher allein vom Land finanzierten Förderung der Investitionskosten im Krankenhausbereich beteiligt werden.
Alles in allem bleibt die kommunalfreundliche Orientierung der Landesfinanzen auch weiter bestehen. Von einer Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung durch den kommenden Landeshaushalt kann keine Rede sein.
Viel größer ist die Gefahr durch die neuerdings eingetretene Unstetigkeit der kommunalen Einnahmen durch die Gewerbesteuer, die Haupteinnahmequelle der Kommunen. Diese Unstetigkeit entsteht durch die moderne globale Orientierung der großen Gewerbesteuerzahler, bei der die Abschreibung von internationalem Engagement zu beachtlichen Gewerbesteuerrückgängen führen kann. Hier ist eine Reform der Gemeindefinanzen in der Bundesrepublik insgesamt erforderlich. Diese Auffassung teilt auch die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion.