
Um sich vor Ort über die Weiterentwicklung der Windenergie informieren zu können, besuchten der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß MdL, und der Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion im Umweltausschuss, Guido van den Berg, ein auf der Neurather Höhe zwischen Grevenbroich und Bedburg liegendes Wind-Testfeld der Firma Windtest", auf dem verschiedene Prototypen auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden.
Die Firma Windtest Grevenbroich GmbH", an der die Stadt Grevenbroich und der Kreis Neuss zu jeweils 12,5 %, die RWE Energie AG, die Investitionsbank NRW und die Germanische Lloyd Windenergie GmbH zu jeweils 25 % beteiligt sind, bietet den Herstellern von Windenergieanlagen auf ihrem Testfeld die Möglichkeit, durch Langzeitmessungen nach internationalen Richtlinien Prototypen vor der Vermarktung zu optimieren. Auf dem bisher größten Testfeld für Binnenland-Windenergieanlagen werden momentan sieben Prototypen mit einer Nennleistung von 600 kW bis 2500 kW getestet und nach internationalen Normen und Richtlinien vermessen.
Dipl.-Ing. Micha Wehner erläuterte den interessierten Kreistagsabgeordneten, dass man u. a. Abstellmechanismen an den Windanlagen testet, die die Anlage automatisch abstellen sollen, wenn die festgeschriebene maximal zulässige Schattenwurfzeit einer Anlage von 30 Stunden pro Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag erreicht ist. So könne sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben, die dem Schutz der Anwohnerinteressen dienen, eingehalten werden, auch wenn dies zur Folge habe, dass die betreffende Windanlage für den Rest des Jahres nicht mehr betrieben werden dürfe, erläuterte Wehner. Auch die Lautstärke der Anlagen werde überprüft, damit unerwünschte Nebeneffekte wie das Heulen der Anlage abgestellt werden könnten.
Bei der Besichtigung der einem privaten Betreiber gehörenden Windanlage Windy", wurde den SPD-Abgeordneten Einblick in die im Inneren befindliche Technik gewährt, der zufolge Windy" während des Besuches eine Leistung bis zu 400 kW brachte.
Die SPD-Landtagsfraktion hat es sich nach einer Anhörung zur Windenergie zum Ziel gemacht, bei dem Ausbau der Windenergie verstärkt den Bürgerrechten Rechnung zu tragen. Die Anwohner sollen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen angemessenen Schutz vor den Emissionen von Windkraftanlagen, wie beispielsweise Schattenwurf, Lärm etc. erhalten. Die Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung müssen in jedem Einzelfall von der zuständigen Behörde anhand der TA Lärm berechnet werden. Bei der Ausweisung von Windenergiebereichen im GEP ist zukünftig bereits eine Raumbedeutsamkeit gegeben, wenn die Höhe der Anlage größer als 100 Meter ist. Anlässlich der Umsetzung der Novelle des Naturschutzgesetzes wird im Landschaftsgesetz klargestellt, dass jede raumbedeutsame Windenergieanlage einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, der durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen ist. Die im Windenergie-Erlass geforderte funktionale und räumliche Zuordnung für Windenergieanlagen im Aussenbereich als unselbständiger Teil von land-und forstwirtschaftlichen Betrieben soll dahingehend präzisiert werden, dass zukünftig die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. Darüber hinaus müssen die Begriffe Windpark" und Windfarm" sachgerecht definiert werden, um zukünftig zu verhindern, dass die Umweltverträglichkeitspflicht durch Einzelanlagen bzw. Anlagenpaare umgangen wird.
Der Besuch bei der Firma Windtest" hat gezeigt, dass die nachteiligen Auswirkungen des Betriebes von Windenergieanlagen für Mensch und Natur durch Lärm oder Schattenwurf bereits heute durch geeignete Maßnahmen auf ein verträgliches Maß begrenzt werden können", meint der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Hardy Fuß MdL nach der Besichtigung. Um die Vorteile der Windenergie als wichtigen Beitrag zur CO2- Minderung und damit für den Klimaschutz auch zukünftig verstärkt nutzen zu können, muss vor Ort mit den betroffenen Bürgern gesprochen werden, um so beide Interessen miteinander vereinbaren zu können," so Fuß weiter.