Helga Kühn-Mengel, MdB besuchte in ihrer Funktion als behinderungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion das Wohnheim der Lebenshilfe in Erftstadt-Lechenich. Damit setzt sie eine Besuchsreihe zu den Behinderteneinrichtungen fort, mit der sie die Bandbreite der Behindertenarbeit in ihrem Wahlkreis kennenlernen will.
Empfangen wurde sie vom Leiter der Einrichtung Herrn Frangenheim und der Geschäftsführer der Lebenshilfe Herrn Ludwig. Sie stellten Kühn-Mengel, MdB den Alltag und die Probleme des Hauses dar.
Kühn-Mengel nutzte den Besuch um die Schwerpunkte des neuen Gesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe)vorzustellen. Diese sieht eine Reihe von Neuregelungen vor, die Menschen mit Behinderung deutliche Vorteile bringen. Dazu gehört, dass künftig die Überprüfung der Bedürftigkeit von unterhalspflichtigen Eltern entfällt, deren erwachsene behinderten Kinder vollstationär untergebrachten sind. Dies haben schon viele Eltern mit behinderten Kindern erleichtert wahrgenommen. Stattdessen wird unbürokratisch eine monatliche Pauschale von 50 DM erhoben.
Behinderte Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt werden finanziell besser gestellt. Sie erhalten ein Arbeitsförderungsgeld von bis zu 50 DM, wenn ihr Arbeitsentgelt 630 DM/Monat nicht übersteigt. Dieser Betrag kann nicht zur Aufbringung von Wohnheimkosten verrechnet werden und verbleibt direkt beim Bezieher zur privaten Nutzung. Neu ist ebenfalls der Anspruch auf Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. "Durch diese Maßnahme soll die volle soziale Integration Behinderter in das Arbeitsleben gefördert werden", so die Bundestagsabgeordnete.