Nach einem Beschluss des Kölner Landge-richt, muss Engelskirchen seine damals er-hobenen Anschuldigungen schriftlich wider-rufen. In einem Brief an Lennartz erklärt En-gelskirchen, dass er die Konsequenzen und Auswirkungen bedauere, die seine damaligen Äußerungen für Lennartz gehabt haben und dass es sich bei dem von Engelskirchen in offenen Briefen angesprochenen Vorgang nicht um Insidergeschäfte gehandelt habe. "An meinen damaligen Äußerungen halte ich deshalb nicht fest", so Engelskirchen in sei-nem Schreiben an Lennartz.
Nachdem Engelskirchen in der heißen Phase des Kommunalwahlkampfes 1999 in offenen Briefen immer wieder behauptete, Lennartz habe im Zusammenhang mit der Firma FUTAG Insidergeschäfte betrieben, hat Len-nartz Ende September 1999 Engelskirchen per Anwalt abgemahnt und aufgefordert, die weitere Verbreitung der Vorwürfe zu unter-lassen. Daraufhin erklärte Engelskirchen An-fang Oktober 1999, dass er die Unterlas-sungverpflichtungserklärung nicht akzeptie-ren könne, da die von ihm angeschriebenen Behörden wie das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel und die Staatsanwaltschaft Köln die Vorwürfe noch prüfen würde und Engelskirchen zusagte, bis zum Abschluss der Überprüfungen seine Aussagen nicht weiterzuverbreiten. Diese Zusage wurde von Engelskirchen wie sich zwischenzeitlich her-ausgestellt hat, gebrochen.
Nachdem Lennartz drei Monate nichts von Engelskirchen gehört hatte, fragte er selbst bei den angeschriebenen Behörden nach. Dabei stellte sich heraus, dass Engelskirchen bereits Anfang Oktober darüber informiert gewesen sei, dass die Vorwürfe jeder rechtli-chen Grundlage entbehrten. Dies wurde Len-nartz sowohl von seiten der Staatsanwalt-schaft Köln, der Bezirksregierung Köln und dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bestätigt, die die Anschuldigungen für recht-los erachteten.
Daraufhin hat sich Lennartz entschlossen, gerichtlich gegen Engelskirchen vorzugehen. "Ich wollte die Sache ein für alle mal klären, ohne Wahlkampfgetöse und Rummel. Für mich ging es hier um Wiederherstellung der politischen Glaubwürdigkeit und um die Re-putation meines guten Rufes", so Lennartz.
Nicht zuletzt seien es solche wilden Gerüch-te, die dazu führten, dass die Menschen ei-nen falschen Eindruck vom Ruf der Politik bekämen und die Achtung vor der Politik ver-lieren.
Lennartz hatte Engelskirchen auf 11.000 Mark Schmerzensgeld wegen Rufschädigung verklagt, die der Kinderkrebshilfe Köln und der Behindertenorganisation "Hand in Hand" aus Pulheim gespendet worden wäre. Der Vorsitzende Richter fragte Lennartz in der Schlussverhandlung, ob er an dem Geld oder an der Wiederherstellung seines Rufes inte-ressiert sei.
Lennartz: "Es geht mir nicht ums Geld."
Vor diesem Hintergrund stimmte Lennartz dem Vergleich zu, wonach Engelskirchen ge-richtlich aufgefordert wurde, auf seinem Briefkopf seine Äußerungen zu widerrufen und sich zu entschuldigen.
Ich hoffe, dass Herr Engelskirchen – offen-sichtlich als willfähriges Instrument Dritter – zukünftig seine Vorwürfe prüft, bevor er sie öffentlich macht, denn der nächste Wahl-kampf kommt bestimmt.