Der Vizepräsident des Volksmusikerbundes Arnd Bolten aus Pulheim hatte sich an Lennartz gewandt, da im Rahmen der Novellie-rung des Künstlersozialversicherungsgeset-zes zusätzliche Abgaben für Laienmusikvereine vermutet wurde.
Wie die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Mascher mitteilte, seien diese Befürchtungen unbegründet.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abgabepflicht komme nur dann in Betracht, wenn der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit auf kommerzielle öffentliche Auftritte gerichtet sei. Ein solcher Zweck sei aber bei den üblichen Gesangs-, Musik- und Karnevalsvereinen sowie Liebhaberorchestern nicht gegeben, so dass eine Abgabepflicht entfalle, teilte Mascher weiter mit.
"Eine solche Abgabe würde auch dem Ziel der SPD zuwider laufen, ehrenamtliches Engagement in Vereinen zu fördern", so Lennartz. "Brauchtumspflege, so wie sie unsere heimischen Musik- und Karnevalsvereine erfolgreich praktizieren, ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil unserer Gesellschaft."