Steuerbetrug verursacht dreistellige Millionenschäden

In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel wies Lennartz, aufgeschreckt durch eine Berichterstattung in einer seriösen Tageszeitung, darauf hin, dass durch kriminellen Machenschaften im Rahmen organi-sierter Kriminalität Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe entstehen.

Dies wird nun in einem Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks offiziell bestätigt.

So zeigen die "aufgedeckten Fälle vom so genannten Karussellbetrug, dass die Täter regelmäßig dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind". Die hinterzogenen Umsatzsteuern bewegten sich dabei im dreistelligen Millionenbereich. Auch zweistellige Milliardenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gehen, seien, so Hendricks, nicht auszuschließen. Darüber hinaus seien die Täter "beängstigend gut informiert".

Mafiaähnliche Vereinigungen gründen im großen Stil zahlreiche Scheinfirmen um über fungierte Rechnungen die Vorsteuer für die Umsatzsteuer zu kassieren.

"Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das sind keine Kavaliersdelikte mehr, sondern kriminelle Handlungen mit gravierenden finanziellen Folgen. Es kann nicht sein, dass sich kriminelle Vereinigung auf Kosten ehrlicher Steuerzahler in Deutschland bereichern", so Lennartz. So könne beispielsweise ein 100.000 Mark-Wagen auf Null "heruntergefahren" werden.

Um die Schwachstellen von Umsatzsteuerrecht, Verfahren und Verwaltungsstruktur zu beheben, werde nun unverzüglich eine Datenbank "Umsatzsteuerkontrolle" aufgebaut, die bis Ende des Jahres technisch abgeschlossen sein soll, teilt Hendricks mit.

Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Steuerverwaltungen der Länder die Daten dem Bundesamt für Finanzen melden, die entsprechend geprüft werden.

Darüber hinaus soll eine zentrale Stelle zur Koordinierung von grenzüberschreitender Prüfungstätigkeit auf Bundesebene errichtet werden.

Als weitere Maßnahmen gegen derartige betrügerischer Machenschaften sind geplant:

1. Unangekündigte Nachschau nach niederländischem Vorbild

2. Erstattung von Vorsteuer gegen Sicherheitsleistung

3. Angabe der Steuernummer auf Rechnungen

4. Strafbewehrung der schuldhaften Nichtbezahlung der Umsatzsteuer