Lennartz hatte das Ministerium gebeten zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Starenkastens auf der L103 möglich sei. Denn trotz bereits durchgeführter verkehrsberuhigender Markierungsmaßnahmen, donnern die PKWs und insbesondere die Schwertransporte mit unverminderter Geschwindigkeit an den Häusern der Anwohner vorbei.
Die Errichtung eines Starenkastens sei aber laut Verordnung nur an Unfallschwerpunkten oder an nahegelegenen Schulen möglich, so Lennartz. Derzeit werde sowohl vom Innenministerium als auch von der Bezirksregierung Köln und dem Landschaftsverband Rheinland geprüft, ob eine Ausnahmegenehmigung für einen Starenkasten erteilt werden kann und wer für die aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten verursachten Häuserschäden haftet.